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Inhaltsverzeichnis
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Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO) Vom 8. Dezember 1971 (BayRS IV S. 664) BayRS 630-1-F (Art. 1–117)
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Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan (Art. 1–10)
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Teil II Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans (Art. 11–33)
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Teil III Ausführung des Haushaltsplans (Art. 34–69)
Art. 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben
Art. 35 Bruttonachweis, Einzelnachweis
Art. 36 Aufhebung der Sperre
Art. 37 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Art. 38 Verpflichtungsermächtigungen
Art. 39 Gewährleistungen, Kreditzusagen, kreditfinanzierte Ausgaben
Art. 40 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
Art. 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre
Art. 42 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen
Art. 43 Kassenmittel, Betriebsmittel
Art. 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Art. 44a (aufgehoben)
Art. 45 Sachliche und zeitliche Bindung
Art. 46 Deckungsfähigkeit
Art. 47 Wegfall- und Umwandlungsvermerke
Art. 48 Einstellung und Versetzung von Beamten
Art. 49 Einweisung in eine Planstelle
Art. 50 Umsetzung von Mitteln und Stellen, Leerstellen
Art. 51 Besondere Personalausgaben
Art. 52 Nutzungen und Sachbezüge
Art. 53 Billigkeitsleistungen
Art. 54 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
Art. 55 Öffentliche Ausschreibung, Verträge
Art. 56 Vorleistungen
Art. 57 Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Art. 58 Änderung von Verträgen, Vergleiche
Art. 59 Veränderung von Ansprüchen
Art. 60 Vorschüsse, Verwahrungen
Art. 61 Interne Verrechnungen
Art. 62 Kassenverstärkungsrücklage
Art. 63 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
Art. 64 Grundstücke
Art. 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Art. 66 Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteiligungen
Art. 67 Prüfungsrecht durch Vereinbarung
Art. 68 Zuständigkeitsregelungen
Art. 69 Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs bei Beteiligungen
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Teil IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Art. 70–87)
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Teil V Rechnungsprüfung (Art. 88–104)
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Teil VI Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (Art. 105–112)
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Teil VII Sondervermögen (Art. 113)
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Teil VIII Entlastung (Art. 114)
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Teil IX Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 115–117)
Inhalt
BayHO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 08.12.1971
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Art. 46
Deckungsfähigkeit
Deckungsfähige Ausgaben dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.