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HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 9
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 84 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Art. 34 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „Gerichte“ die Wörter „, in Abschiebungshafteinrichtungen“ eingefügt.
b)
Es wird folgender Satz 3 angefügt:
3Die Zulage nach Satz 1 Nr. 3 wird nicht neben einer Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gewährt; dies gilt entsprechend, wenn und solange die Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 fortgezahlt wird.“
2.
In Anlage 1 werden in der Fußnote 1 zu der Besoldungsgruppe A 15 nach dem Wort „Forsten“ die Wörter „oder am Staatlichen Bauamt“ eingefügt.
3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)
Bei der Amtsbezeichnung „Sekretär, Sekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Justizsicherheits-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
b)
Bei der Amtsbezeichnung „Obersekretär, Obersekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museumsbetriebs-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
c)
Bei der Amtsbezeichnung „Hauptsekretär, Hauptsekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
d)
Bei der Amtsbezeichnung „Inspektor, Inspektorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
e)
Bei der Amtsbezeichnung „Oberinspektor, Oberinspektorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
f)
Bei der Amtsbezeichnung „Amtmann, Amtfrau“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
g)
Bei der Amtsbezeichnung „Amtsrat, Amtsrätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
h)
Bei der Amtsbezeichnung „Rat, Rätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Medizinal-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
i)
Bei der Amtsbezeichnung „Oberrat, Oberrätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
j)
Bei der Amtsbezeichnung „Direktor, Direktorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museums-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
k)
Bei der Amtsbezeichnung „Leitender Direktor, Leitende Direktorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museums-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.
4.
In Anlage 7 Rechtsgrundlage Art. 51 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe „41,82“ durch die Angabe „100,00“ ersetzt.