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HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 24.05.2019
Art. 17
Durchführungsbestimmungen
Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.