Inhalt
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
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für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und
- 2.
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für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €
festgestellt.