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HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben
1.
für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und
2.
für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €
festgestellt.