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Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) Vom 7. November 2006 (GVBl. S. 852) BayRS 2021-1/2-1-I (§§ 1–103)
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Erster Teil Wahlrecht (§ 1)
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Zweiter Teil Wahlorgane, Beschwerdeausschuss (§§ 2–11)
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Dritter Teil Vorbereitung der Wahl (§§ 12–33)
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Vierter Teil Wahlvorschläge (§§ 34–52)
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Fünfter Teil Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl (§§ 53–78)
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Sechster Teil Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (§§ 79–94)
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Abschnitt I Ermittlung des Ergebnisses (§§ 79–82)
§ 79 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 79a Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
§ 79b Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
§ 79c Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
§ 80 Zählung der Stimmberechtigten und der Wählerinnen und Wähler
§ 81 Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
§ 82 Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl
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Abschnitt II Ungültigkeit der Stimmvergabe (§§ 83–86)
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Abschnitt III Feststellung des Ergebnisses (§§ 87–94)
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Siebter Teil Ablehnung der Wahl, Nachwahlen (§§ 95–96)
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Achter Teil Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Wahlunterlagen (§§ 97–100)
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Neunter Teil Schlussbestimmungen (§§ 101–103)
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis zur GLKrWO
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14 Teil 1
Anlage 14 Teil 2
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17 Teil 1
Anlage 17 Teil 2
Anlage 18
Inhalt
GLKrWO
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 07.11.2006
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Abschnitt I Ermittlung des Ergebnisses
§ 79 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 79a Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
§ 79b Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
§ 79c Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
§ 80 Zählung der Stimmberechtigten und der Wählerinnen und Wähler
§ 81 Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
§ 82 Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl