Inhalt

FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
§ 47
Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Brau- und Getränketechnologie
(1) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
1.
Technologie der Bierbereitung: Bearbeitungszeit 180 Minuten,
2.
Herstellung alkoholfreier Getränke: Bearbeitungszeit 90 Minuten,
3.
Maschinenkunde und Energietechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.
(2) 1Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
1.
Mikrobiologie und mikrobiologische Qualitätssicherung: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten,
2.
chemisch-technische Analyse: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten.
2Die jeweiligen Bearbeitungszeiten in einem Fach müssen für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gleich sein.