Inhalt
§ 51
Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Wirtschaft
(1) Eine Teilnahme an der schriftlichen Abschlussprüfung ist unbeschadet des § 39 Abs. 2 auch dann ausgeschlossen, wenn die Projektarbeit mit der Note 6 bewertet wurde.
(2) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
- 1.
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Betriebliches Management: Bearbeitungszeit 180 Minuten,
- 2.
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der beiden gewählten Wahlpflichtfächer: Bearbeitungszeit je 180 Minuten.
(3) Das Abschlusszeugnis enthält neben der Note auch das Thema der Projektarbeit.