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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden, zum Bergbau und zu Feldes- und Förderabgaben (Bayerische Bergverordnung – BayBergV) Vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134) BayRS 750-19-W (§§ 1–67)
  • Bereich erweiternTeil 1 Geltungsbereich und Zuständigkeiten (§§ 1–3)
  • Bereich erweiternTeil 2 Vorschriften für alle Betriebe (§§ 4–15)
  • Bereich erweiternTeil 3 Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe (§§ 16–28)
  • Bereich reduzierenTeil 4 Besondere Einrichtungen (§§ 29–46)
  • Bereich erweiternKapitel 1 Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen (§§ 29–36)
  • Bereich reduzierenKapitel 2 Schacht- und Schrägförderanlagen (§§ 37–45)
  • § 37 Anwendungsbereich
  • § 38 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
  • § 39 Besondere Einrichtungen
  • § 40 Inbetriebnahme von Anlagen, Aufnahme und Wiederaufnahme der Seilfahrt
  • § 41 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
  • § 42 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
  • § 43 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
  • § 44 Seilaufliegezeiten
  • § 45 Regelmäßige Prüfungen
  • Bereich erweiternKapitel 3 Rohrleitungen (§ 46)
  • Bereich erweiternTeil 5 Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen (§ 47)
  • Bereich erweiternTeil 6 Sachverständige und Markscheider (§§ 48–50)
  • Bereich erweiternTeil 7 Feldes- und Förderabgaben (§§ 51–61)
  • Bereich erweiternTeil 8 Schlussvorschriften (§§ 62–67)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG
  • Anlage 2 Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern
  • Anlage 3 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
  • Anlage 4 Seilsicherheiten
  • Anlage 5 Betriebsbuch
  • Anlage 6 Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen

Inhalt

BayBergV
Text gilt ab: 16.06.2026
Fassung: 06.03.2006
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Kapitel 2 Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 37 Anwendungsbereich
§ 38 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
§ 39 Besondere Einrichtungen
§ 40 Inbetriebnahme von Anlagen, Aufnahme und Wiederaufnahme der Seilfahrt
§ 41 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
§ 42 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
§ 43 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
§ 44 Seilaufliegezeiten
§ 45 Regelmäßige Prüfungen
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