Inhalt

BayBergV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 06.03.2006

Inhaltsübersicht

Erster Teil Vorschriften für alle Betriebe
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verkehrssprache
§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 4 Prüfungen
§ 5 Betriebliche Unterlagen
§ 6 Sicherung von Einrichtungen
§ 7 Sicherung der Erdoberfläche
§ 8 Betreten des Betriebsgeländes
§ 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
§ 10 Organisation der Ersten Hilfe
Abschnitt II Ferngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen
§ 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
§ 12 Überwachungsbedürftige Anlagen
§ 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
§ 14 Besondere Aufzeichnungen
Abschnitt III Explosionsgefährdete Bereiche
§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
§ 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
Zweiter Teil Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe
Abschnitt I Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen – Erdöl, Erdgas, Erdwärme, Untergrundspeicherung von Erdgas – Bohrungen nach § 127 BBergG
§ 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
§ 20 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
§ 21 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
Abschnitt II Untertägige Betriebe
Unterabschnitt 1 Grubenbaue
§ 22 Sicherheitsfesten
§ 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
§ 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
§ 25 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
§ 26 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
Unterabschnitt 2 Fahrung und Förderung
§ 27 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
Unterabschnitt 3 Bewetterung
§ 28 Wetterversorgung
§ 29 Wetterführung
§ 30 Überwachung der Bewetterung
§ 31 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
Unterabschnitt 4 Sonstiges
§ 32 Offenes tragbares Geleucht
Dritter Teil Besondere Einrichtungen
Abschnitt I Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
§ 33 Anwendungsbereich
§ 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
§ 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
§ 37 Bedienung des Hebewerks
§ 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
§ 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
§ 40 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
Abschnitt II Schacht- und Schrägförderanlagen
§ 41 Anwendungsbereich
§ 42 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
§ 43 Besondere Einrichtungen
§ 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
§ 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
§ 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
§ 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
§ 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
§ 49 Seilaufliegezeiten
§ 50 Regelmäßige Prüfungen
Abschnitt III Rohrleitungen
§ 51 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
Vierter Teil Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen
§ 52 Umgang mit Explosivstoffen
Fünfter Teil Sachverständige
§ 53 Sachverständige und sachverständige Stellen
§ 53a Markscheidewesen
Sechster Teil Schlussvorschriften
§ 54 Übertragung der Verantwortlichkeit
§ 55 Übergangsvorschriften
§ 56 Ordnungswidrigkeiten
§ 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlagen 1 bis 3