Inhalt

AVBayHIG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 13.02.2023
§ 23
Haftung
Ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Wahrnehmung der Bauherreneigenschaft und Liegenschaftsverantwortung haftet die Hochschule für Schäden, die im Rahmen der Durchführung einer Baumaßnahme an einem Gebäude des Freistaates Bayern entstehen.