Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG) Vom 13. Februar 2023 (GVBl. S. 66) BayRS 2030-2-21-WK (§§ 1–49)
Bereich erweitern
Teil 1 Lehrverpflichtung, Gesamtlehrdeputat (§§ 1–10)
Bereich erweitern
Teil 2 Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (§§ 11–14)
Bereich erweitern
Teil 3 Bauherreneigenschaft und Liegenschaftsverantwortung (§§ 15–26)
Bereich erweitern
Teil 4 Abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz an bayerischen Hochschulen (§§ 27–44)
Bereich reduzieren
Teil 5 Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§§ 45–47)
§ 45 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Akademischen Bereich
§ 46 Fachlehrer und Fachlehrerinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 47 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Bereich erweitern
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 48–49)
[Schlussformel]
Inhalt
AVBayHIG
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 13.02.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 5 Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 45 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Akademischen Bereich
§ 46 Fachlehrer und Fachlehrerinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 47 Lehrkräfte für besondere Aufgaben im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis