LG Passau: Hinterbliebenengeld, Prozeßbevollmächtigter, Schockschaden, Näheverhältnis, Tatsächliche Feststellungen, Haftpflichtprozeß, Informatorische Anhörung, Berufungskläger, Mitverschulden, Entscheidung des Berufungsgerichts, Üblichkeit, Tatsachenfeststellungen, Straßenverkehrsrecht, Entscheidung des Amtsgerichts, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Erstinstanzliche Feststellungen, Offensichtliche Unbegründetheit, Angriffs- und Verteidigungsmittel, Bereits gezahlte Beträge
Hinweisbeschluss vom 24.04.2020 – 3 S 99/19