2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VGH München: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist (abgelehnt), Verschulden einer Büromitarbeiterin, Organisationsmängel, Verursachungsbeitrag des Verwaltungsgerichts;, Beschwerde auch unzulässig wegen zusätzlicher Versäumung der Begründungsfrist.
Beschluss vom 09.09.2024 – 24 CS 24.1379
BayObLG: Persönliche Beziehung des Richters zu einem Zeugen kann seine Unvoreingenommenheit beeinträchtigen
Beschluss vom 17.02.2025 – 203 StRR 659/24