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FG München: Kosten für Implementierung angeschaffter Software als Anschaffungskosten für das Nutzungsrecht an der Software – Keine Aktivierung von Anschaffungskosten und Implementierungskosten bei laufender Entgeltzahlung für das Nutzungsrecht an der Software – Übertragung eines Veräußerungsgewinns auf Außenanlagen eines Betriebsgrundstücks
Urteil vom 04.02.2021 – 10 K 3084/19
FG München: Kosten für Implementierung angeschaffter Software als Anschaffungskosten für das Nutzungsrecht an der Software Keine Aktivierung von Anschaffungskosten und Implementierungskosten bei laufender Entgeltzahlung für das Nutzungsrecht an der Software Übertragung eines Veräußerungsgewinns auf Außenanlagen eines Betriebsgrundstücks
Urteil vom 04.02.2021 – 10 K 3085/19
Urteil vom 04.02.2021 – 10 K 1620/20