9 Treffer in 103 Gerichtsentscheidungen
FG München: Kein privates Veräußerungsgeschäft, wenn eine Eigentumswohnung schon mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung erworben und ein als Arbeitszimmer genutzter Teil der Wohnung erst innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist
Urteil vom 16.10.2025 – 13 K 1234/22
FG München: Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen auf Streubesitzbeteiligungen nicht verfassungswidrig
Gerichtsbescheid vom 31.07.2025 – 6 K 2438/22
FG München: Wertende Gesamtbetrachtung über das Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Sinne von § 15b Abs. 1 EStG und § 15b Abs. 2 EStG bei einer Goldfinger-Gestaltung
Urteil vom 18.06.2025 – 8 K 412/24
FG München: Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Genossenschaft Förderung der sozialen oder kulturellen Mitgliederbelange
Urteil vom 24.02.2025 – 7 K 1583/24
FG München: Kindergeld aufgrund einer Fiktionsbescheinigung
Gerichtsbescheid vom 03.06.2024 – 7 K 732/20
FG München: Abzweigung von Kindergeld an das Kind bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes und dadurch bedingter fehlender Unterhaltspflicht der Eltern
Urteil vom 14.03.2024 – 10 K 508/22
FG München: Teilwertabschreibungen auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung
Urteil vom 06.12.2021 – 7 K 59/19
FG München: Besteuerung der aus der atypisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger S.à.r.L. erzielten gewerblichen Einkünfte in den Jahren 2007/2008: Verdrängung des Luxemburger Besteuerungsrechts nach DBA Luxemburg 1958 durch § 20 Abs. 1 AStG in der Fassung 2007/2008 und § 20 Abs. 2 AStG in der Fassung 2007/2008; Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht unionsrechtskonforme Gesetzesauslegung
Urteil vom 13.07.2021 – 6 K 215/19
FG München: Auf Umsatzsteuererstattung für mehrere Jahre zurückzuführende Erstattungszinsen nach § 233a AO keine steuerbegünstigten außerordentlichen Einkünfte im Sinne des § 34 EStG
Urteil vom 04.05.2021 – 2 K 1666/20