VG Würzburg: Anschaffung eines Hühnermobils für 239 Hühner, begehrte landwirtschaftliche Förderung, Einzelbetriebliche Investitionsförderung, EIF, Agrarinvestitionsförderprogramm, AFP, Ablehnung der Förderung wegen Absicherung einer Finanzierung durch Sicherungsübereignung, Finanzierung des Kaufpreises, Übereignung des Förderobjekts an Bank als Sicherheit, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie und einschlägigen Merkblätter, unzulässige Investor-Betreiber-Trennung, Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Urteil vom 14.10.2024 – W 8 K 23.969