Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 20.02.2018
Art. 5
Pflichten des Landesverbands
Der Landesverband verpflichtet sich, Politik, Verwaltung und Behörden des Freistaates bei Maßnahmen der Aufklärung und Sensibilisierung für Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma zu unterstützen und im Rahmen seiner Möglichkeiten bleibeberechtigten, nichtdeutschen Angehörigen der Minderheit bei ihrer Integration in der Gesellschaft zur Seite zu stehen.