Inhalt
§ 31m
Kodex zum Einsatz künstlicher Intelligenz
1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können in ihren Angeboten einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechend künstliche Intelligenz einsetzen. 2Hierzu und zur Nutzung künstlicher Intelligenz in weiteren Bereichen legen sie in einem gemeinsamen Kodex Grundsätze für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Systeme fest.