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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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A. Allgemeine Vorschriften (§§ 30–66)
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B. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 67–126)
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I. Allgemeine Vorschriften (§§ 67–69)
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II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen (§§ 70–120)
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1. Pfändung (§§ 70–90)
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a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam (§§ 70–71)
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b) Pfändungsbeschränkungen (§§ 72–79)
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c) Verfahren bei der Pfändung (§§ 80–88)
§ 80 Berechnung der Forderung des Gläubigers
§ 81 Aufsuchen und Auswahl der Pfandstücke
§ 82 Vollziehung der Pfändung (§§ 803, 808, 813 ZPO)
§ 83 Pfändung von Sachen in einem Zolllager
§ 84 Pfändung von Schiffen (§§ 870a, 931 ZPO)
§ 85 Pfändung von Luftfahrzeugen
§ 86 Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll (§§ 762, 763 ZPO)
§ 87 Widerspruch eines Dritten (§§ 771 bis 774, 805, 815 ZPO)
§ 88 Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten befinden (§ 809 ZPO)
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d) Unterbringung der Pfandstücke (§§ 89–90)
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2. Verwertung (§§ 91–99)
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3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen (§§ 100–117)
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4. Auszahlung des Erlöses (§§ 118–119)
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5. Rückgabe von Pfandstücken (§ 120)
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III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 121–126)
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C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 127–132)
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D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG) (§§ 133–134)
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E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen (§§ 135–151)
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F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen (§§ 152–154)
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G. Hinterlegung (§ 155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 01.09.2013
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c) Verfahren bei der Pfändung
§ 80 Berechnung der Forderung des Gläubigers
§ 81 Aufsuchen und Auswahl der Pfandstücke
§ 82 Vollziehung der Pfändung (§§ 803, 808, 813 ZPO)
§ 83 Pfändung von Sachen in einem Zolllager
§ 84 Pfändung von Schiffen (§§ 870a, 931 ZPO)
§ 85 Pfändung von Luftfahrzeugen
§ 86 Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll (§§ 762, 763 ZPO)
§ 87 Widerspruch eines Dritten (§§ 771 bis 774, 805, 815 ZPO)
§ 88 Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten befinden (§ 809 ZPO)