Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 461) BayRS 2038-3-4-4-1-K (§§ 1–28)
Inhaltsübersicht (amtlich)
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 4 Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
§ 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 6 Vereidigung
§ 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Aufgaben der Regierungen
§ 9 Aufbau der Studienseminare
§ 10 Leiter des Studienseminars
§ 11 Stellvertretender Leiter des Studienseminars
§ 12 Leiter eines Seminars
§ 13 Betreuungslehrer
§ 14 Sprecher der Studienreferendare
§ 15 Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
§ 16 Durchführung des Vorbereitungsdienstes, Ausbildungsformen
§ 17 Seminarveranstaltungen
§ 18 Praktikum
§ 19 Eigenverantwortlicher Unterricht
§ 19a Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit Ausbildungsinhalten
§ 20 Ausbildungsbezogene Lehrgänge
§ 21 Ergänzende Ausbildung
§ 22 Besondere Verpflichtungen der Studienreferendare
§ 23 Seminarbogen
§ 24 Erholungsurlaub
§ 25 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
§ 26 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
§ 27 Seminarbericht
§ 27a Übergangsvorschrift
§ 28 Inkrafttreten
Inhalt
ZALS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.09.1992
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 24
Erholungsurlaub
Die Studienreferendare sind hinsichtlich der Gewährung von Erholungsurlaub Lehrern an öffentlichen Schulen nach den jeweils geltenden Bestimmungen gleichgestellt.