Inhalt

ZALS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.09.1992
§ 15
Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik, der Sonderpädagogik und der Psychologie, didaktische Grundlagen der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung bilden die in der Lehramtsprüfungsordnung I festgelegten Kompetenzen und Inhalte bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Sonderpädagogik. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung an der Förderschule sowie in den weiteren schulischen sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern.
(2) Kompetenzen für das inklusive Aufgabenfeld von Lehrkräften für Sonderpädagogik an allgemein bildenden Schulen sind zugrunde zu legen.
(3) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben sowie einschlägiger Fachliteratur und fachspezifischer Materialien einschließlich der Bayerischen Bildungsleitlinien insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:
1.
Kompetenzbereich Erziehen
a)
Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler
aa)
Werteerziehung
bb)
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
cc)
Förderung des selbstbestimmten Lernens
dd)
geschlechtergerechte Erziehung
ee)
interkulturelle Erziehung
ff)
Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung
gg)
Aufbau von Medienkompetenz
b)
Gestaltung sozialer Interaktion in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen
aa)
Lehrerpersönlichkeit
bb)
soziales Handeln, Gruppenprozesse
cc)
selbstverantwortetes Handeln
dd)
Gesprächsstrategien
ee)
Regeln und Rituale
c)
präventives Handeln
aa)
Analyse von Erziehungssituationen
bb)
Risiken des Kindes- und Jugendalters
cc)
Erziehung zu Toleranz
dd)
Sucht- und Gewaltprävention
ee)
Erziehungsmaßnahmen, Interventionen
d)
Reagieren in Konflikt- und Krisensituationen
aa)
Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen
bb)
Verhalten in Konfliktsituationen
cc)
Reflexion von Konfliktsituationen
dd)
Strategien zur Konfliktprävention und –lösung
ee)
Verhalten in Krisensituationen
2.
Kompetenzbereich Unterrichten unter Berücksichtigung der fach- und fachrichtungsspezifischen Inhalte
a)
Planung von Unterricht
aa)
pädagogische und psychologische Erkenntnisse, Erstellung eines Förderplans unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte
bb)
fachwissenschaftliche und –didaktische Erkenntnisse, fachrichtungsspezifische Didaktik
cc)
amtliche Vorgaben
dd)
Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, fachrichtungsspezifische Methoden und Medien
b)
Gestaltung von Lernumgebungen
aa)
Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage
bb)
individualisierter Unterricht und individuelle Förderung auf der Grundlage der individuellen Förderplanung
cc)
Formen des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
dd)
Praxisbezug im Bereich der Mittelschulstufe
ee)
Gestaltung von Übergängen von Schule und Beruf
ff)
Anwendung, Transfer und Vernetzung
c)
Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen
aa)
Lern- und Leistungsvermögen, Stützfunktionen des Lernens
bb)
Entwicklung von Methodenkompetenz
cc)
Lern- und Arbeitsstrategien
dd)
Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion
ee)
konstruktives Rückmelden
ff)
Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen
d)
Einblick in verschiedene Organisationsformen
aa)
Ganztagsangebote
bb)
Organisationsformen in der allgemein bildenden Schule und der Förderschule
3.
Kompetenzbereich Beraten
a)
Diagnose individueller und kontextbezogener Lernvoraussetzungen
aa)
Lernvoraussetzungen und Lernprozesse
bb)
Förderdiagnostik und fachspezifische Lernstandsdiagnosen
cc)
Schülerbeobachtungen
b)
Aufgaben der Beratung in sonderpädagogischen schulischen Tätigkeitsfeldern
aa)
lösungsorientierte Beratungsformen, Techniken der Gesprächsführung
bb)
Beratung von Schülern
cc)
Beratung von und mit Erziehungsberechtigten
dd)
Schullaufbahnberatung, Empfehlung geeigneter und möglicher Förderorte sowie Berufswahlberatung
ee)
Beratung von und mit Lehrkräften, kollegiale Fallberatung
ff)
Beratung über Möglichkeiten der Nachteilsausgleiche
gg)
Beratung von und mit außerschulischen Partnern
hh)
spezifische Beratungsfelder nach Art. 30a und 30b BayEUG
4.
Kompetenzbereich Beurteilen
a)
Erhebung, Bewertung und individuelle Beurteilung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen von Schülern
aa)
Methoden der sonderpädagogischen Förderdiagnostik
bb)
Formen der Leistungserhebung, –bewertung und –beurteilung sowie der Dokumentation von Kompetenzen
cc)
Transparenz und Kommunikation von Kompetenzerwartungen und Kompetenzentwicklungen, Leistungserhebungen, –bewertungen und –beurteilungen
b)
Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis
aa)
Interpretation der individuellen Lernfortschritte und Aufzeigen persönlichkeitsgerechter Lernwege
bb)
Reflexion des förderdiagnostischen Prozesses
5.
Kompetenzbereich Innovieren
a)
Weiterbildung
aa)
Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen
bb)
Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe
b)
Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit
aa)
Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit
bb)
Mitgestaltung der Schulkultur
cc)
Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
dd)
Beteiligung am Schulentwicklungsprozess
ee)
Vorbereitung auf die Rolle als Lehrkraft für Sonderpädagogik bei der Umsetzung der inklusiven Schule als Ziel der Schulentwicklung aller Schulen
6.
Kompetenzbereich Kooperieren
a)
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern
aa)
Formen der Zusammenarbeit von Förderschule und allgemeiner Schule gemäß Art. 30a und 30b BayEUG
bb)
Kooperation mit außerschulischen Partnern, z.B. Jugendhilfe
cc)
Zusammenarbeit innerhalb der Förderschule und Kooperation zwischen den Förderschulen
b)
Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen in der Kooperation
aa)
gemeinsames Erziehungs-, Förder- und Unterrichtskonzept
bb)
lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen
cc)
Gestaltung von Übergängen
dd)
Berufsorientierung
7.
Kompetenzbereich Organisieren
a)
Optimierung des Selbstmanagements auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Lehrergesundheit
aa)
Qualität und Effizienz
bb)
Umgang mit beruflichen Anforderungen
cc)
Bewältigung von Belastungssituationen
b)
Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfelds
aa)
rechtliche Vorgaben
bb)
amtliches Schriftwesen
cc)
Organisation von Förderschulen
8.
Kompetenzbereich inklusive Pädagogik
a)
Grundverständnis für Inklusion als Aufgabe aller Schulen
b)
Organisation inklusiver Schulen
aa)
Rolle der Lehrkraft für Sonderpädagogik und Rahmenbedingungen ihres Einsatzes
bb)
Konzepte der inklusiven Schule im Verbund mit kooperativen Lernformen
c)
Grundlagen der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedürfnissen an allen Schulen aller Schularten
aa)
Förderdiagnostik und förderplanorientierte Gestaltung von Erziehung und Unterricht in heterogenen Lerngruppen
bb)
Formen individueller Förderung
d)
Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule
aa)
Methodenkompetenz für gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
bb)
Lernzieldifferenz und individualisierender Unterricht
cc)
Entwickeln von gegenseitiger Anerkennung, Achtung und Unterstützung
e)
interdisziplinäre Teamkooperation
aa)
gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation von Erziehung und Unterricht
bb)
Team-Teaching
cc)
Faktoren für gelingende Zusammenarbeit
f)
inklusives Schulkonzept
aa)
Gestaltungsmöglichkeiten von Erfahrungs- und Lebensräumen für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kennen lernen
bb)
Kenntnisse inklusiver Schulentwicklungsprozesse
g)
externe Unterstützungssysteme
9.
Schulrecht und Schulkunde
a)
rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung
b)
Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege
c)
rechtliche Ordnung des Schulbetriebs
d)
rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung
e)
Rechte und Pflichten der Schüler
f)
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
g)
Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten
h)
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
i)
Schulaufsicht und Schulverwaltung
j)
Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unter Berücksichtigung von Schnittstellen der Schule, z.B. zu Arbeitsverwaltung oder Eingliederungshilfe
10.
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule
a)
Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt
b)
politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Bayern und ihre Begründung
c)
kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart
d)
politischer Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
e)
ökonomische, ökologische und soziologische Grundprobleme der Gegenwart
f)
besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.
(4) 1Alle Themen sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Die Leiter der Studienseminare koordinieren die Themen im Einvernehmen mit der Regierung. 3Wünschen der Studienreferendare wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.
(5) 1Für Studienreferendare, die ihr Studium durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern auf der Grundlage von Tests beziehungsweise bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrer durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen sind zu berücksichtigen.
(6) Für Studienreferendare, deren Erste Lehramtsprüfung sich auch auf die Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre erstreckt hat, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.
(7) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 101 LPO I).