Inhalt

Text gilt ab: 12.11.2015

4.   Gestaltung und Zweck des Zeichens

4.1   Form des Zeichens

1Das Zeichen hat eine ovale Form mit geraden senkrechten Seiten. 2Das innere Feld des Zeichens besteht aus je einem Halbkreis im oberen und im unteren Drittel, der mittlere Teil hat die Form eines Rechtecks. 3Der obere Halbkreis enthält in der inneren Rundung den Eintrag „GEPRÜFTE“; in der oben, außen liegenden Rundung ebenfalls als umlaufender Schriftzug „Verliehen durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“. 4Im Mittelteil steht der Schriftzug „Qualität“. 5Der untere Halbkreis enthält von seiner oberen Begrenzung nach unten verlaufend die Regions- bzw. Landesfarben, z.B. für Bayern ein Rautenmuster. 6In der unten innenliegenden Rundung erscheint der umlaufende Schriftzug der Region oder des Landes (z.B. Bayern, Deutschland oder Europäische Union); in der unten, außen liegenden Rundung ebenfalls als umlaufender Schriftzug „Garantierte Herkunft“. 7Die Ausführung des Zeichens ist in blauer Farbe (RAL Nr. 5012) gehalten. 8Die Schriften „GEPRÜFTE“, „Qualität“ und „Bayern“ sind schwarz. 9Im unteren Halbkreis hat das Emblem die bayerischen Landesfarben (RAL Nr. 5012). 10Das gesamte Zeichen kann auch in schwarzer Farbe ausgeführt sein.

4.2   Zweck des Zeichens

Das Zeichen hat den Zweck, Erzeugnisse der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft des jeweiligen Herkunftsgebietes zu kennzeichnen, die
den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen genügen und zusätzliche Qualitätsmerkmale aufweisen oder
soweit gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsnormen nicht gelten, besondere Qualitätsmerkmale erfüllen.