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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben
1. Rechtscharakter der Förderung
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2. Begriffsbestimmungen, Zielgruppe, Aufgaben, Beschäftigungsverhältnisse ohne Förderung
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3. Fördervoraussetzungen für Inklusionsbetriebe
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4. Art und Umfang der Förderung für Inklusionsbetriebe
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5. Förderfähige Einrichtungen
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6. Verhältnis der spezifischen Förderung von Inklusionsbetrieben (§ 215 SGB IX) zu anderen Förderleistungen
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7. Verfahren
8. Härtefallregelung
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Die Nrn. 4.2 und 4.3 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
2
Im Übrigen tritt diese Richtlinie mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
3
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.