Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Vorheriges Dokument (inaktiv)

8110.0-A

Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben
(Förderrichtlinie IB)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. Dezember 2023, Az. II3/6430.01-1/188

(BayMBl. Nr. 646)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben (Förderrichtlinie IB) vom 4. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 646)

1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie sogenannte Inklusionsbetriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe.