Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

8.   Härtefallregelung

In Fällen der Existenzgefährdung eines Inklusionsbetriebs kann mit Zustimmung der Zentrale des ZBFS-Inklusionsamtes von dieser Richtlinie abgewichen werden.