Inhalt
41.
Nachweis der Verwendung
1Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen für Einzelprojekte, die im Wege der Anteilfinanzierung gefördert werden (Nr. 37.1.1), ist unter Verwendung des Formblatts „Verwendungsnachweis“ (abrufbar unter http://www.stmuv.bayern.de/ministerium/foerderung/) basierend auf Muster 4 zu Art. 44 BayHO innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. 2Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen, die als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung (Nr. 37.1.2) gewährt werden, ist in Form einer Verwendungsbestätigung unter Verwendung des Formblatts Verwendungsbestätigung gem. Nr. 6.2 ANBest-P basierend auf Muster 4a zu Art. 44 BayHO (abrufbar unter http://www.stmuv.bayern.de/ministerium/foerderung/) ohne Vorlage von Belegen innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (VV Nr. 10.3 zu Art. 44 BayHO). 3Zusätzlich ist eine Erklärung beizugeben, dass die zur Förderung beantragten Wegestrecken im Bewilligungszeitraum mindestens einmal zu Kontrollzwecken begangen wurden.