Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
36.
Zuwendungsvoraussetzungen

36.1 Allgemeiner Zugang, öffentliches Interesse, Subsidiarität

Vorhaben sind nur förderfähig, soweit sie an allgemein zugänglichen und öffentlichen Interessen dienenden Wegen stattfinden und ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang mithilfe des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden können.

36.2 Rechtliche Verpflichtungen, Genehmigungen

36.2.1

Vorhaben, zu deren Durchführung der Antragsteller selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.

36.2.2

Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie gegebenenfalls notwendige Zustimmungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten sind vom Zuwendungsempfänger jeweils eigenverantwortlich vor Beginn des Vorhabens einzuholen.