Inhalt
36.
Zuwendungsvoraussetzungen
36.1
Allgemeiner Zugang, öffentliches Interesse, Subsidiarität
Vorhaben sind nur förderfähig, soweit sie an allgemein zugänglichen und öffentlichen Interessen dienenden Wegen stattfinden und ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang mithilfe des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden können.
36.2
Rechtliche Verpflichtungen, Genehmigungen
36.2.1
Vorhaben, zu deren Durchführung der Antragsteller selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
36.2.2
Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie gegebenenfalls notwendige Zustimmungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten sind vom Zuwendungsempfänger jeweils eigenverantwortlich vor Beginn des Vorhabens einzuholen.