Inhalt
40.
Auszahlung der Zuwendungsmittel
1Auszahlungsanträge sind bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde anhand des Formblatts „Auszahlungsantrag“ (abrufbar unter http://www.stmuv.bayern.de/ministerium/foerderung/) einzureichen. 2Die Bewilligungsbehörde überwacht die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen.