Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
34.
Gegenstand der Förderung
1Gefördert werden die Generalinstandsetzung, die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, die Beschilderung von bestehenden, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern für Wanderer und Bergsteiger in der freien Natur sowie die Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung über diese Wanderwege, soweit sie vom jeweiligen Zuwendungsempfänger betreut werden („betreutes Wegenetz“). 2Die Generalinstandsetzung umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung der Oberflächeneigenschaften von stark beschädigten Wanderwegen, beispielsweise in Folge von Unwetterschäden. 3Instandhaltungsarbeiten sind Maßnahmen, die zur Vermeidung von Folgeschäden bei Wanderwegen sowie zur Vermeidung des Entstehens von Nebenpfaden abseits der vorgesehenen Wanderroute im Rahmen der Besucherlenkung erforderlich sind.