Inhalt
33.
Zweck und Ziel der Zuwendung
1Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung eines für Nutzerinnen und Nutzer attraktiven Zustands von Wanderwegen, der Unterstützung der Orientierung im Gelände sowie einer effizienten Verwaltung des Wegenetzes dienen. 2Ziel ist dabei, die Nutzung der Wanderwege zu befördern und hierdurch im Sinn einer Lenkung der Besucher (Nutzung der Wege statt Querfeldeinwanderungen) Naturerlebnis und Freizeitgestaltung sowie den Schutz empfindlicher Bereiche in der freien Natur miteinander in Einklang zu bringen.