Inhalt
15.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2026 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2031 außer Kraft. 3Sie ersetzt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Bildung einer Naturschutzwacht vom 8. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 395) sowie die Schreiben vom 6. August 2020, Az. 61a-U8605-2014/2-136, und vom 9. August 2021, Az. 61a-U8605-2021/17-3; diese treten mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.