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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für Zuwendungen zu Maßnahmen der Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
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7. Sonstige Bestimmungen
8. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
FORSTWEGR 2016
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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8.
Schlussbestimmungen
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.