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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Pyrolysedemonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Bagatellgrenze
7. Zweckbindungsfrist
8. Mehrfachförderung
9. Bewilligungsbehörde
10. Antragstellung
11. Antragsprüfung
12. Auszahlung der Fördermittel, Prüfung der Verwendung
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13. Aufbewahrungspflichten, Prüfungen, Evaluation
14. Sonstige Bestimmungen
15. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor