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DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Förderung

1Zweck der Förderung ist die Errichtung von Pyrolyseanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen. 2Die langfristige Speicherung des Kohlenstoffs in den Pflanzenkohlen kann einen wichtigen Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum Klimaschutz erbringen. 3Mit den geförderten Projekten sollen Erkenntnisse zu den Stoffströmen von Nachwachsenden Rohstoffen zur Pflanzenkohleerzeugung sowie dem Marktumfeld erlangt werden. 4Zudem sollen mit den geförderten Demonstrationsanlagen Impulse zur Stimulation von regionalen Kohlenstoffspeicherprojekten dienen. 5Darüber hinaus soll über die Errichtung der Anlagen mindestens 4 000 Tonnen CO2 jährlich gebunden werden. 6Über die Impulsgabe durch diese Projekte für andere Investoren und Projektierer soll sich die Kohlenstoffspeicherung zudem erhöhen.