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DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) mit Ausnahme von Einrichtungen des Freistaates Bayern und des Bundes.