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DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2.   Gegenstand der Förderung

1Gefördert werden Investitionen in neue, umweltschonende Pyrolyseanlagen zur Erzeugung von Pflanzenkohlen, welche die Qualitätskriterien des European Biochar Certificate (EBC) erfüllen und stofflich genutzt werden.
2Es kann nur ein Antrag pro Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung für eine Pyrolyseanlage gestellt werden.
3Nach dieser Richtlinie können jeweils zwei Pyrolyseanlagen an verschiedenen Standorten in Bayern in folgenden Anlagenklassen gefördert werden:
Anlagenklasse I:
< 250 kW
Anlagenklasse II:
250 kW bis 1 MW
Anlagenklasse III:
> 1 MW