Inhalt

DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

12.   Auszahlung der Fördermittel, Prüfung der Verwendung

1Die Auszahlung der Fördermittel an die Zuwendungsempfänger erfolgt durch die Bewilligungsbehörde nach Vorlage und Prüfung eines Verwendungsnachweises [abweichend zu Nr. 1.4 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und Nr. 1.3 und Nr. 1.4 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) werden Teilauszahlungen nicht zugelassen]. 2Ein einfacher Verwendungsnachweis gemäß ANBest-P Nr. 6.1.5/ANBest-K Nr. 6.1.5 ist vorzulegen. 3Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen. 4Zudem ist dem zahlenmäßigen Nachweis eine Einzelaufstellung beizufügen, in der unterteilt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt ausgewiesen sind.