Inhalt

DemoPyro
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11.   Antragsprüfung

1Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. 2Die Bewilligungsbehörde prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die Übereinstimmung des Antrags mit diesen Bestimmungen. 3Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen anfordern.
4Die Antragsunterlagen werden zur Prüfung auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und technische Machbarkeit des Projektes an die durch die Bewilligungsbehörde beauftragten Institutionen weitergegeben.
5Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind begrenzt. 6Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge bei der Bewilligungsbehörde erteilt. 7Wird der Förderantrag abgelehnt, hat der Antragsteller die ihm bisher entstandenen Kosten selbst zu tragen.