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BBP
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9. Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften

1Auf einer Beihilfe-Website werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
Name der Bewilligungsbehörde,
Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 über jede Einzelbeihilfe von über 10 000 Euro.
2Dies gilt nicht für Beihilfemaßnahmen, die mit De-minimis-Beihilfen gefördert wurden.