Inhalt
9. Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften
1Auf einer Beihilfe-Website werden folgende Informationen veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung,
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voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
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Name der Bewilligungsbehörde,
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Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 über jede Einzelbeihilfe von über 10 000 Euro.
2Dies gilt nicht für Beihilfemaßnahmen, die mit De-minimis-Beihilfen gefördert wurden.