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BBP
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

1Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs im Bereich der Alm-/Alp- und Weidewirtschaft, insbesondere durch Verbesserung und Umstellung der Produktion sowie die Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen, einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen durch nichtproduktive Investitionen. 2Die Förderung von notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen soll
der Freihaltung von Weideflächen auf anerkannten Almen/Alpen und Heimweiden (z. B. von natürlichem Baum- und Strauchaufwuchs und Verunkrautung) im alpinen Berggebiet dienen,
die Beseitigung von Schäden bei Lawinenabgängen/Vermurungen und Entsteinung durch entsprechende im Einklang mit der Natur stehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ermöglichen,
die Sanierung, Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft gewährleisten,
zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt durch extensive Bewirtschaftung von Grünland beitragen,
die Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Marktentwicklung unterstützen sowie
zur Entlastung des Bergwaldes von der Waldweide beitragen.
3Damit soll die Alm- und Alpwirtschaft im alpinen Berggebiet in ihrer jetzigen Form erhalten und fortentwickelt sowie die Weidehaltung im Berggebiet unterstützt und ausgedehnt werden.