Inhalt

BBP
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

3.1 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben.

3.2 

Bei Maßnahmen nach Nr. 2.1 (Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen) müssen die Antragsteller zusätzlich Bewirtschafter von Almen/Alpen und Heimweiden sein.

3.3 

Bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.2 bis 2.5 sind antragsberechtigt:

3.3.1 

Unternehmen, die mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) selbst bewirtschaften; unterhalb dieser Grenze jedes Unternehmen, das mindestens in den fünf Kalenderjahren vor der Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrags Fördermittel aus der ersten oder zweiten Fördersäule der GAP erhalten hat.

3.3.2 

Eigentümer von Almen/Alpen, auch wenn die Voraussetzungen nach Nr. 3.3.1 nicht erfüllt sind.

3.3.3 

Landwirtschaftliche Kooperationen (z. B. Alm-, Alp- und Weidegenossenschaften), die im Namen und Auftrag ihrer antragsberechtigten Mitglieder Antrag stellen.

3.4 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

3.4.1 

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472.

3.4.2 

Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.