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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes
Präambel
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzung
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Zulassungsverfahren
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7. Antrags- und Kontrollverfahren
8. Zuständigkeit
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9. Aufhebung des Zuwendungsbescheides, Rückforderungen, Verzinsung
10. Information und Publizität
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
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Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor