Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1.   Zweck der Zuwendung

1Durch diese Förderung soll der Verzehr von Obst, Gemüse, sowie Milch und Milchprodukten bei Kindern möglichst früh und dauerhaft erhöht werden. 2Bereits im Kindergarten- und Grundschulalter soll der Grundstein für eine gesunde Ernährung gelegt und eine hohe Wertschätzung für Lebensmittel erreicht werden.