Inhalt

EMFAF-Richtlinie
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 

1Voraussetzung ist, dass die zu fördernden Vorhaben in Bayern liegen oder durchgeführt werden. 2Die Vorhaben müssen der Förderung der bayerischen Fischerei dienen.

4.2 Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

1Die Förderung von Vorhaben mit einer Netto-Investitionssumme über 20 000 Euro setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben dargelegt wird. 2Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. 3Ausgenommen hiervon sind folgende Vorhaben:
Investitionen in Bezug auf die Tiergesundheit, das Tierwohl und den Tierschutz einschließlich Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen Wildtiere,
Investitionen, die die Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern,
Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung und Wasseraufbereitung,
sowie Vorhaben nach den Nrn. 2.1.5 - 2.1.7, 2.2.4 - 2.2.6, 2.3.5, 2.3.6 und 2.4.
4Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sind je nach Voraussetzung folgende Kriterien zu erfüllen:

4.2.1 

Bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zur Höhe von 250 000 Euro netto ist die Darstellung der Wirtschaftlichkeit entsprechend dem Antragsformular zu erbringen.

4.2.2 

1Bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 250 000 Euro netto ist ein ausführliches separates wirtschaftliches Gutachten durch eine unabhängige, qualifizierte Stelle, z. B. eine Wirtschaftsprüfungseinrichtung, zu erstellen. 2Ein in sich zusammenhängendes Vorhaben darf nicht zum Zwecke der Umgehung dieses Gutachtens aufgeteilt werden.

4.2.3 

1Abweichend von Nr. 4.2 wird bei Teichbauvorhaben zur Modernisierung von Teichanlagen (siehe Anlage 1) die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben bis zu einer Investitionssumme von 60 000 Euro netto innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich unterstellt, sodass hier ein gesonderter Nachweis entfällt.
2Wird diese Grenze mit einem Vorhaben überschritten, so ist für dieses Vorhaben insgesamt die Wirtschaftlichkeit gemäß Nr. 4.2.1 bzw. 4.2.2 darzustellen.

4.3 Finanzierbarkeit des Vorhabens

1Für alle Investitionsvorhaben, die mit Fremdkapital finanziert werden, ist die Finanzierung des Vorhabens vom Kreditinstitut zu bestätigen (Kreditbereitschaftserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung, ggf. Nachweis des Eigenkapitals). 2Finanzierungsbeträge aus Eigenmitteln, die 50 000 Euro übersteigen, sind durch eine Guthabenbestätigung nachzuweisen.