Inhalt

EMFAF-Richtlinie
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1. Zweck der Zuwendung

1Zweck der Zuwendungen ist
die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen Entwicklung der Aquakultur und Binnenfischerei, inkl. der Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse als Beitrag zur Ernährungssicherheit,
die Förderung der Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten,
die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
2Der EMFAF trägt damit zur Umsetzung des Nationalen Strategieplans Aquakultur 2021–2030 für Deutschland sowie zu den Zielen der Europäischen Union beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bei.