Inhalt

VuVregio
Text gilt ab: 15.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Zuwendung

1Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie regionaler Kreisläufe für qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse. 2Vor allem im Fleischbereich hat die Coronavirus-Pandemie die große Bedeutung einer intakten regionalen Schlachtstruktur verdeutlicht. 3Verstärkt soll daher der Auf- und Ausbau von regionalen Strukturen im Fleischbereich unterstützt werden.
4Unter regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in einer bestimmten Region hergestellt werden, verstanden. 5Auch die Rohstoffe der Erzeugnisse stammen überwiegend aus dieser Region. 6Eine Region ist ein nach natürlichen und/oder nach historischen Gegebenheiten abgegrenzter Raum in Bayern, der auch angrenzende Landkreise der Nachbarbundesländer umfassen kann.