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VuVregio
Text gilt ab: 15.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10. Ressortabgrenzung

1Die geltende Ressortabstimmung zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für die Förderung in bestimmten Bereichen der Ernährungswirtschaft ist zu beachten. 2Bei nicht eindeutig abzugrenzenden Einzelprojekten ist eine Abstimmung zwischen den Ressorts herbeizuführen.