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VuVregio
Text gilt ab: 15.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7840-L

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
(VuVregio)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 25. August 2022, Az. M-7601-1/512

(BayMBl. Nr. 519)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio) vom 25. August 2022 (BayMBl. Nr. 519)

1Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, den ländlichen Raum als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. 2Dabei spielt das Zusammenwirken der Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere bei der Erzeugung, Erfassung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von überwiegend regionalen und ökologischen bayerischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, eine wichtige Rolle. 3Im Rahmen dieser Richtlinie können Maßnahmen/Vorhaben kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen sowie von Erzeugerzusammenschlüssen gefördert werden, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen und regionalen ökologischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie regionaler Kreisläufe dienen. 4Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
5Grundlagen dieser Richtlinie sind
die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013,
die Verordnung (EG) Nr. 853/2004,
die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (EU-Öko-Verordnung),
die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere die Art. 23 und 44 und die Verwaltungsvorschriften (VV) hierzu in der jeweils geltenden Fassung.