Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

5.   Art und Umfang der Förderung

1Die Förderung wird als Zuwendung in Form eines Zuschusses im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. 2Die Förderpauschalen werden unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit der anerkannten Züchtervereinigung je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt.